FLUCHT- & RETTUNGSPLÄNE
nach DIN ISO 23601

FLUCHT- & RETTUNGSPLÄNE
nach DIN ISO 23601


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...die häufigsten Fragen:


  • Was ist ein Flucht- & Rettungsplan und aus welchen Bestandteilen besteht er?

    Ein Flucht- & Rettungsplan ist eine grafische Darstellung der Flucht- und Rettungswege sowie der sicherheitsrelevanten Einrichtungen in einem Gebäude. Diese Pläne dienen allen Personen im Gebäude als Orientierungshilfe im Notfall, insbesondere im Brandfall. Die Bestandteile eines Flucht- & Rettungsplans umfassen:


    • Verlauf von Flucht- und Rettungswegen
    • Lage von Erste-Hilfe-Einrichtungen
    • Lage von brandschutztechnischen Einrichtungen (z.B. Handfeuermelder) und Löscheinrichtungen (z.B. Feuerlöscher & Wandhydranten)
    • Verhalten im Brandfall und bei Unfällen
    • Abbilden von Sammelstellen

     

    Die Pläne sind von großer Bedeutung für die Sicherheit in Gebäuden, vor allem für ortsunkundige Personen. Aber auch ortskundige Personen können im Ernstfall aufgrund von Hektik schnell die Orientierung verlieren und dann anhand der Pläne den Weg ins Freie finden oder z.B. Feuerlöscher oder Erste-Hilfe-Kästen lokalisieren. 


    Auch für Einsatzkräfte können die Pläne als Orientierung dienen. 

  • Wann ist ein Flucht- & Rettungsplan erforderlich?

    Die Notwendigkeit für Flucht- & Rettungspläne kann sich aus folgenden Verordnungen und Gesetzen ergeben:

      

    • Dem Arbeitsschutzgesetz, 
    • der Arbeitsstättenverordnung,
    • sowie spezifischen Normen wie der DIN ISO 23601. 

    Gemäß § 4 Absatz 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist ein Flucht- & Rettungsplan erforderlich, wenn die Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies notwendig machen. Darüber hinaus ist es gemäß den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge") des Arbeitgebers Pflicht, Flucht- & Rettungspläne zu erstellen, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind:


    • Unübersichtliche Fluchtwegführung, wie beispielsweise über Zwischengeschosse oder durch größere Räume, die von den üblicherweise betrieblich genutzten Verkehrswegen abweichen.
    • Hoher Anteil an ortsunkundigen Personen, beispielsweise in Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr.
    • Erhöhte Gefährdung in bestimmten Bereichen der Arbeitsstätte.
    • Gefährdungsmöglichkeiten aus benachbarten Arbeitsstätten, beispielsweise durch explosions- oder brandgefährdete Anlagen oder Stofffreisetzung.

      

    Beispiele für Gebäudetypen wo daher nahezu immer Fluchtpläne erfolderlich sind:

     

    • Hotels
    • Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
    • Große Bürogebäude
    • Schulen und Bildungseinrichtungen
    • Einkaufszentren
    • Industrieanlagen
    • Veranstaltungsstätten
    • Hochhäuser und große Wohnkomplexe
    • Öffentliche Verwaltungsgebäude
  • Was besagt die DIN ISO 23601?

    Die DIN ISO 23601 ist eine internationale Norm, die sich mit Sicherheitskennzeichnungen für Notfall- und Rettungswege in Gebäuden befasst. Hier sind einige wichtige Aspekte, die von der DIN ISO 23601 im Bezug auf Flucht- & Rettungspläne festgelegt werden:

     

    • Gestaltung:  u.a. Defintion von Größe der Symbole und Schriften, Darstellung von Fluchtwegen und abbilden eines Übersichtsplans.

     

    • Farben: Sie legt internationale Farbcodes fest, die für verschiedene Arten von Notfallkennzeichnungen verwendet werden sollen, wie z. B. grün für Fluchtwegbeschilderungen und rot für Feuerlöscheinrichtungen.

     

    • Symbole: Die Norm standardisiert die Symbole, die auf Notfallkennzeichnungen verwendet werden. Hierzu wird bei der Erstellung die DIN EN ISO 7010 hinzugezogen, welche die Sicherheitszeichen festlegt.

    • Internationale Verständlichkeit: Durch die Einhaltung der Norm können Personen unabhängig von ihrer Herkunft oder Muttersprache die Notfallkennzeichnungen verstehen und entsprechend handeln. Wir erstellen die Pläne auf Wunsch auch zwei- oder dreisprachig.

    🛈 Unsere Mitarbeiter sind bestens mit der Norm vertraut und sind Profis auf dem Gebiet der Fluchtplan-Erstellung.

  • Wer darf einen Flucht- & Rettungsplan erstellen?

    Jeder, der mit der DIN ISO 23601 und DIN EN ISO 7010 vertraut ist, darf theoretisch einen Flucht- & Rettungsplan erstellen. 


    Aufgrund der großen Bedeutung für die Gebäudesicherheit und des Umfangs der Vorschriften wird allerdings geraten, im Zweifel lieber einen Fachmann mit der Erstellung zu beauftragen. 

  • Sind meine Pläne noch aktuell? Wie oft müssen die Pläne aktualisiert werden?

    Grundsätzlich müssen die Pläne immer auf dem neusten Stand sein. Dies betrifft sowohl die abgebildeten Grundrisse und Standorte der jeweiligen Einrichtungen, als auch die generelle Gestaltung.


    Hierzu sollten die Pläne bestenfalls alle 2 Jahre fachmännisch überprüft werden.


    🛈 Senden Sie uns gerne ihre vorhandenen Pläne zu und wir prüfen kostenlos, ob diese noch den aktuellen Vorschriften entsprechen: 


    Kontakt


  • Wo und wie müssen Flucht- & Rettungspläne platziert werden?

    Folgende Punkte sind bei der Platzierung zu beachten:


    - Flucht- und Rettungspläne müssen gut sichtbar sein und sich von der Umgebung abheben


    - Zugänglichkeit und Lesbarkeit für den vorgesehenen Nutzer sicherstellen


    - Pläne müssen dauerhaft befestigt/angebracht werden


    - Ideale Planhöhe: ca. 1,60 m vom Boden zur Planmitte


    - Platzierung an strategischen Stellen:

    • Hauptzugänge zu den Geschossen
    • In der Nähe von Aufzügen und Treppen
    • In jedem Zimmer (z. B. Hotelzimmer)
    • An geeigneten Versammlungsorten (z. B. Cafeterias, Bürozentren, Treffpunkten)
    • Flurgabelungen und Abzweigungen

     

    🛈 Wir bieten Ihnen zu den Pläne auch kostengünstig Alu-Klapprahmen an, in welchen wir die Pläne direkt ausliefern können.

  • Wie ist der Ablauf bei der Erstellung?

    Nach der Angebotsvergabe erfolgt der Ablauf i.d.R wie folgt:

     

    1. Austausch von Grundrissen
    2. Terminabsprache zwischen einem unserer Fachplaner und dem Auftraggeber
    3. Vor-Ort-Begehung durch den Fachplaner
    4. Erstellung der Fluchtpläne durch den Fachplaner
    5. Auslieferung der Pläne in vorgegebener Anzahl und Ausführung an den Auftraggeber

     

    🛈 Alternativ können Sie uns auch direkt die Standorte der jeweiligen Notfall- & Brandbekämpfungseinrichtungen durchgeben um Kosten & Zeit zu sparen. Dementsprechend fallen dann Punkt 2 & 3 weg. 

  • Wie lange dauert die Erstellung?

    Dringende Erstellung erforderlich? Je nach Plananzahl und Auslastung schaffen wir es in der Regel innerhalb von 1-2 Wochen die Pläne zu finalisieren.


    🛈 Kontaktieren Sie uns, für genauere Informationen.


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