BEGEHUNG
nach VDE 0833 & DIN 14675 (BMA)

BEGEHUNG
nach VDE 0833-1 & DIN 14675

Bei einer Brandmeldeanlage muss gemäß

DIN VDE 0833-1 

4x im Jahr eine Begehung durchgeführt werden.

- Diese Arbeit nehmen wir Ihnen gerne ab.

Unser Service:


✓      Garantierte termingerechte Begehung (4x im Jahr)

✓      Selbstständige Organisation der Begehung

✓      Gewissenhafte Durchführung

✓      Unkomplizierte Absprachen mit allen Beteiligten

✓      Auf Wunsch direkte Laufkarten-Anpassung bei Mängeln


  • Wer ist verantwortlich für die Durchführung der Begehung?

    Die Verantwortlichkeit für eine Begehung hängt von verschiedenen Faktoren ab und kann je nach Kontext variieren. 

    Grundsätzlich liegt die Verantwortung für die Begehung gemäß Normdefinition beim Betreiber der Anlage. Der Betreiber kann jedoch die Begehung an eine Fachfirma delegieren.


    Bei Abschluss eines Instandhaltungsvertrages sollte deutlich festgelegt werden, wer zukünftig für die Durchführung der Begehungen verantwortlich ist - ob die Fachfirma oder der Betreiber selbst.


    Für den Instandhaltungstechniker ist es entscheidend zu wissen, wer die Begehung durchführt, da dies den Umfang seiner Tätigkeit beeinflusst. In vielen Fällen ist die Begehung der größte und zeitaufwändigste Teil der regelmäßigen Tätigkeiten an der Anlage.

  • Warum ist eine Begehung nach VDE 0833 sinnvoll und notwendig?

    Die Begehung gemäß VDE 0833 stellt sicher, dass die installierte Gefahrenmeldeanlage ordnungsgemäß funktioniert und alle relevanten Sicherheitsstandards erfüllt. Dadurch wird die Sicherheit von Personen und Eigentum gewährleistet.


    Außerdem ermöglicht die Beghung eine frühzeitige Erkennung von potenziellen Fehler oder Schwachstellen in der Anlage. Dies trägt dazu bei, Ausfallzeiten zu minimieren und die Zuverlässigkeit der Anlage zu erhöhen.

  • Wer darf eine Begehung nach VDE 0833 durchführen?

    Sollte der Betreiber die Begehung selbst durchführen, muss er dafür eine sog. „sachkundige Person GMA“ bereitstellen. Diese muss durch die Fachfirma in die Begehung eingewiesen werden.


    Unsere Mitarbeiter verfügen über diese notwendige Sachkunde.

  • Was ist zu beachten?

    Folgende Dinge sollte beachtet bzw. durchgeführt werden:

    • Die Begehung muss dokumentiert werden
    • Festgestellte Mängel müssen im Betriebsbuch eingetragen werden
    • Anschließend müssen die Mängel von der Fachfirma behoben werden

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