EVAKUIERUNGSKONZEPTE
Sicherheit, wenn es darauf ankommt.

Unser Service:



✓      Kompetente und unkomplizierte Erstellung

✓      Fachmännische Beratung durch erfahrene Fachplaner

✓      Maßgeschneiderte Lösungen

✓      Kontinuierliche Unterstützung


...die häufigsten Fragen:



  • Was ist ein Evakuierungskonzept und wann ist es vorgeschrieben?

    Ein Evakuierungskonzept ist ein dokumentiertes Planwerk, das regelt, wie Personen ein Gebäude im Notfall sicher und geordnet verlassen können. Es legt Fluchtwege, Sammelplätze, Verantwortlichkeiten und Abläufe fest. Gesetzlich vorgeschrieben ist es unter anderem für Versammlungsstätten, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Schulen gemäß den jeweiligen Landesbauordnungen sowie der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Auch Betriebe mit besonderer Gefährdung benötigen ein solches Konzept.

  • Was unterscheidet ein Evakuierungskonzept von einem Flucht- und Rettungsplan?

    Ein Flucht- und Rettungsplan ist eine grafische Darstellung der Fluchtwege für einen bestimmten Bereich — er hängt sichtbar im Gebäude aus. 

    Das Evakuierungskonzept ist deutlich umfangreicher: Es beschreibt die gesamte Evakuierungsstrategie, regelt Zuständigkeiten, definiert Kommunikationswege, Sammelplätze und besondere Maßnahmen für mobilitätseingeschränkte Personen.

  • Wie läuft die Erstellung eines Evakuierungskonzepts ab?

    Zunächst führen wir eine Objektbegehung durch, bei der wir Fluchtwege, Gebäudestruktur, Personenanzahl und besondere Risiken aufnehmen. Anschließend erarbeiten wir das Konzept gemäß den einschlägigen Normen und stimmen es mit Ihnen ab. Auf Wunsch schulen wir Ihr Personal direkt vor Ort.

  • Müssen Evakuierungskonzepte regelmäßig aktualisiert werden?

    Ja. Ein Evakuierungskonzept muss bei baulichen oder organisatorischen Änderungen aktualisiert werden — zum Beispiel nach Umbauten, Nutzungsänderungen oder Personalwechseln. Empfohlen wird eine Überprüfung mindestens alle zwei Jahre.

  • Gilt das Evakuierungskonzept auch für Personen mit eingeschränkter Mobilität?

    Unbedingt. Ein vollständiges Evakuierungskonzept muss explizit auf mobilitätseingeschränkte, sehbehinderte oder gehörlose Personen eingehen und festlegen, welche Bereiche als Evakuierungswarteräume dienen und welche Helfer eingeteilt sind.

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